Anhänger Service / Reparatur
Bringen Sie Ihren Anhänger zur Überprüfung oder Reparatur einfach bei uns vorbei
Unsere Servicemitarbeiter kümmern sich um alles Weitere und kontaktieren Sie, sobald Ihr Anhänger fertig ist. Gerne können Sie auch mit Ihrem Wohnmobil oder mit Ihrem Anhänger einer Fremdmarke zu uns kommen.
Zulassungsschein nicht vergessen!
Anhängerservice - gesetzliche Hauptuntersuchung (TÜV) bis 3.500 kg
Auch für Anhänger, Tieflader und Verkaufsfahrzeuge muss alle 2 Jahre
die Hauptuntersuchung ("TÜV") durchgeführt werden.
Als autorisierter Anhänger-Servicebetrieb stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Seite.
Anhängerservice - Montagearbeiten
Wir führen alle möglichen Montagearbeiten für Ihren Anhänger aus - ob Gebraucht oder Neu bei uns gekauft:
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den Aufbau von Hochplanen in allen möglichen Farben, Höhen und Variationen (Schiebeplane, Rollfix,...)
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Planenhaken und Ösen für Netz- / Planenbefestigungen
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Bordwandaufsätze, Laubgitter & Blechaufsatz für alle gängigen Modelle
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sonstiges Zubehör (wie Werkzeugbox, Auffahrschienen, ...)
Zulassung Anhänger
Zur Zulassung Ihres neuen Anhängers benötigen Sie bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Datenblatt (CoC-Papier) oder TÜV-Gutachten
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Personalausweis
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EVB Nummer (von der Versicherung)
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SEPA Lastschrift-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer
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Kennzeichen einzeilig (vom Schilderdienst bei der Zulassungsstelle)
Achtung! Falls Sie Ihren Anhänger nicht selbst zulassen,
benötigt die beauftragte Person eine Vollmacht und Ihren Ausweis!
100 km/h - Regelung in Deutschland
Eine Freigabe für Tempo 100 muss beim zuständigen Verkehrsamt in die Anhängerpapiere eingetragen werden.
Bei unseren Anhängern ist dies schon im vorhinein in den CoC-Papieren vermerkt und
wird somit bei der Neuanmeldung in der Zulassungsstelle sofort mit eingetragen.
Für ungebremste Anhänger gilt:
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Leergewicht des Zugfahrzeuges mindestens 2.500 kg
Für gebremste Anhänger mit zusätzlichen hydraulischen Radstoßdämpfern (erhältlich bei uns als Zubehör) gilt:
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Leergewicht des Zugfahrzeuges x 1,1 = max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers
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zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
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zul. Gesamtmasse des Anhängers <= zul. Anhängelast
Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Reifen, die für mind. 120 km/h zugelassen (Index L) und nicht älter als 6 Jahre sind
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das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
Das Amt händigt Ihnen dann den gesiegelten Tempo 100 Aufkleber für den Anhänger aus
Fahrerlaubnis / Führerschein
Klasse B
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem PKW ungebremste Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse ziehen.
Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt. Achten Sie darauf, dass die Anhängelast des Kraftfahrzeugs nicht überschritten wird.
Klasse B96
Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.
Klasse BE
Sie dürfen alle Anhänger bis
3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen.